Grundlage ist die kostenstellenbasierte Investitionsplanung.
Antragsteller können planmäßige oder außerplanmäßige Anschaffungen beantragen.
Über die individuell definierbare Genehmigungshierarchie wird der
Antrag sukzessive bis zum letzten Entscheider hochgereicht, sofern der
Antrag auf untergeordneter Ebene nicht bereits abgelehnt worden ist.
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